Die Wohngemeinschaft
WG im ZDF
Vor dem Einzug
22 Punkte, auf die man vor Einzug in eine WG für Menschen mit Demenz achten sollte
1. Wie viele andere Mieter*innen wohnen in der WG? Leiden alle anderen Mieter*innen an einer demenziellen Erkrankung? Passt meine Angehörige/mein Angehöriger in die Gruppe und wie wird das festgestellt?
2. Wie viel Personal ist zu welchen Zeiten anwesend? Wie viele festangestellte Mitarbeiter*innen gibt es, wie viele Aushilfen?
Wie sind die Pfleger*innen qualifiziert (wobei Qualität nicht nur eine Frage der Ausbildung ist)? Haben alle Mitarbeiter*innen eine Zusatzausbildung, z.B. speziell zu Demenz?
3. Wie ist der Wohnraum gestaltet (ausreichend Platz, auch für Angehörige, Wohnlichkeit, keine Heimatmosphäre, trotzdem ohne Schwellen und barrierefrei)?
4. Sind Spaziergänge in der Umgebung möglich (Grünflächen), können sie auch vom Personal oder Kooperationspartner*innen zeitlich abgedeckt werden?
5. Gibt es Kooperationen mit Freiwilligendiensten und/oder anderen Einrichtungen (z. B. Mobilitätshilfedienst)?
6. Wie ist das Verhältnis zwischen Pfleger*innen und Mieter*innen (Umgangston, Zärtlichkeit, Respekt)?
7. Wird die Biographie der Mieter*innen ermittelt und in den Alltag einbezogen?
8. Haben die Mieter*innen angemessen Anregung und Beschäftigung? Stimmt die Balance zwischen Selbstbestimmung der Mieter*innen im Alltag und Beschäftigungsangeboten (z. B. Beteiligung an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten)?
9. Gibt es feste Zeiten für Mahlzeiten und Schlafenszeiten oder orientieren sich diese an den individuellen Gewohnheiten der Mieter*innen?
10. Werden Essenswünsche der Mieter*innen berücksichtigt?
11. Werden Medien gezielt eingesetzt (Fernsehen, Radio, CD-Player)?
12. Machen die Mieter*innen im Rahmen der Möglichkeiten einen gepflegten Eindruck (Frisuren, Kleidung, Geruch)?
13. Ist die WG auch auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mieter*innen eingerichtet? Können die Mieter*innen bis zum Sterben in der WG bleiben?
14. Ist eine Beteiligung der Angehörigen erwünscht?
15. Gibt es Angehörigentreffen und wer organisiert sie?
16. Können die Angehörigen jederzeit Einblick nehmen in die Pflegedokumentation?
17. Wer entscheidet über einen Neueinzug oder sogar über einen eventuellen Auszug?
18. Wer entscheidet über Anschaffungen für den gemeinsamen Hausstand (z. B. Möbel, Waschmaschine)?
19. Gibt es Hausschlüssel für die Angehörigen?
20. Gibt es getrennte Verträge für Miete und Pflege? Sind der Vermieter und der Pflegeanbieter unabhängig voneinander?
21. Sind die Kosten und Leistungen transparent (Pflege; andere Leistungen (z.B. gem. §45b oder §38a SGB XI); Wirtschafts-, bzw. Haushaltsgeld; Rücklagen; Aufteilung des Wirtschaftsgeldes unter den Bewohner*innen)? Sind die Leistungen wie §45b oder §38a frei wählbar?
22. Sind die Kosten vom Sozialhilfeträg er anerkannt?
Infos Hintergrund: Finanzen, Kosten, Gemeinschaft
- Wie hoch sind die Miet- und Nebenkosten?
- Wieviel Haushaltsgeld wird üblicherweise gebraucht?
- Wie hoch sind die Pflege- und Betreuungskosten und wie werden sie berechnet?
zwischen 450 – 750 Euro Warmmiete
die Miethöhe ist abhängig von:
- dem Mietspiegel/Bezirk
- der Bauart
- der Lage
- der Heizungsart
- den Betriebskosten
- der Ausstattung, z.B. eigenes Bad, individuell gestaltete Küche
- der Zimmergröße
- Zimmer mit eigenem Bad oder Toilette
- der anteiligen Gemeinschaftsfläche je Mieterin
Mögliche weitere Umlagen:
(Teils als Bestandteil des Mietvertrages oder in gesonderten Vereinbarungen geregelt, z.B. in einer Gemeinschaftsvereinbarung der Nutzerinnen.)
- Strom
- Telefon (Gemeinschaftstelefon und ggf. eigenes Telefon im Zimmer)
- TV-Gebühren (z.B. Kabelanschluss)
- Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren, „Eine Wohnung – ein Beitrag“)
- Wohngruppenversicherung (z.B. Hausrat/ - Haftpflicht)
- Verwaltungsgebühren des Vermieters
- zusätzliche Müllgebühren (BSR)
- Rücklagen für gemeinschaftliche Reparaturen, Renovierungen oder Neuanschaffungen
(Im Rahmen des Mietvertrages oder einer Gemeinschaftsvereinbarung.)
Mögliche gesonderte Kosten für Extras/Dienstleistungen:
- Handwerkerkosten
- Fensterputzer
- Einkaufsservice/ Bringedienste
– 250 bis 300 Euro Haushaltsgeld für die Grundversorgung an:
- Lebensmitteln/Getränken
- Wasch-/Hygieneartikel
- Putzmittel
- kleinere Anschaffungen für die Gemeinschaft (z.B. Glühbirnen, kleine Küchenelektrogeräte)
- Ausgaben, die durch Vereinbarungen der Gemeinschaft beschlossen wurden, zum Beispiel Kosten für Gruppenangebote (Musik,- Bewegungs- oder Maltherapie o.ä., die nicht oder nur teilweise über andere Leistungsansprüche finanziert werden) oder gemeinschaftliche Mitgliedschaften (z.B. als Gremiumsmitglied im SWA)
- Persönlicher Bedarf:
Nutzerinnenbezogene Anschaffungen wie Kosmetik, frei verkäufliche Medikamente, Zigaretten, Friseur, Fußpflege, u.a.
-
Taschengeld:
Wird individuell vereinbart, je nach Bedarf und der Möglichkeit der eigenständigen Verwendung durch die Nutzerin.
Das Haushaltsgeld wird in der Regel an den Pflegedienst überwiesen, der das Geld verwaltet.
Die Kosten für die Pflege sind im Jahr 2023 aus verschiedenen Gründen (insbesondere wegen der angepassten Personalkosten) erheblich gestiegen.
Die Kosten können jedoch je WG und Leistungserbringer sehr unterschiedlich sein.
Im Folgenden finden Sie die Richtlinien für die Refinanzierung der Pflege.
- Pflegestärkungsgesetz II und III (seit 01.01.2017)
Am 01.01.2017 gab es wesentliche Änderungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB) - Soziale Pflegeversicherung - :
Durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II wurden die bisher gültigen Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt sowie die Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche erhöht. (s. Broschüre: die Pflegestärkungsgesetze. Alle Leistungen im Überblick)
Menschen in den Pflegegraden 1-3 werden im Rahmen der individuell vertraglich vereinbarten Einzelleistungskomplexe (s. Übersicht Leistungskomplexe) versorgt.
Für die Pflegegrade 4 und 5 gilt der LK 19, die sog. WG-Tagespauschale, die einen Festpreis darstellt und nicht verhandelbar ist.
Die Kosten je Leistungskomplex errechnen sich dabei aus einem Punktwert und einer Punktzahl.
Die Punktwerte für die einzelnen Leistungskomplexe finden Sie für jeden ambulanten Pflegedienst in Berlin auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Soziales (Themen/Verträge): Link zur Senatsseite
Die sog. Tagespauschale (LK 19) betrug 2022 ca. 138,13 € pro Tag (Ganztagespauschale) plus den Punktwert für den Ausbildungszuschlag, der gesondert ausgewiesen sein muss. Pro Monat (30 Tage) sind das Kosten für die Tagespauschale 4.143,90 €.
Entsprechend: Für LK 19b (Halbtagespauschale, bei mehr als sechs Stunden Abwesenheit am Tag) beläuft sich der Tagessatz entsprechend auf 69,06 €.
Dies sind lediglich Richtwerte aus dem Jahr 2022.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Wichtig:
Alle in den LKs benannten Maßnahmen der Beratung, Betreuung und Pflege in den Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von/und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
sollen vorrangig als anleitende, motivierende und auffordernde Pflege zur Erhaltung bzw. Stärkung der Selbstversorgungspotentiale der WG-Bewohner*innen erbracht werden.
Weitere Informationen (auch zur Investitionspauschale, zu Betreuungslesitungen etc.) finden Sie auch auf unserem aktuellen Informationsblatt von 2022: Finanzierung und Kosten in ambulant betreuten WGs (Berlin)
Warum ein Gemeinschaftsgremium?
Das WohnTeilhabeGesetz - WTG fordert, dass sich die WG-Bewohner*innen, An- und Zugehörige und rechtliche Betreuer*innen regelmäßig treffen, um sich als Fürsprecher der Nutzer*innen über den WG-Alltag auszutauschen:
- Wichtige WG-Themen werden besprochen
- Entscheidungen für die Gemeinschaft im Sinne der WG-Bewohner*innen werden getroffen
Dies trägt zur Stärkung der Selbstbestimmung und zur Qualitätssicherung bei.
Um der Gremienarbeit sowie die interne und externe Organisation einer Wohngemeinschaft zu regeln und lebbar zu machen, soll eine Vereinbarung zu schließen.
Hier finden Sie zwei Vorschläge, die jeweils den Gegebenheiten, Interessen und Möglichkeiten einer Gemeinschaft angepasst werden müssen.
Wohngruppenzuschlag
Im dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R zum Wohngruppenzuschlag heißt es, dass sich die nach § 38 a Abs. 1 Nr. 3 SGB Xl zu erledigenden Aufgaben, für die der Wohngruppenzuschlag gezahlt wird, hinreichend deutlich von der benötigten individuellen pflegerischen Versorgung unterscheiden müssen.
Das heißt, der Wohngruppenzuschlag kann eingesetzt werden für
- allgemeine organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten
- das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten
- die Unterstützung bei der Haushaltsführung
Im September 2020 hat das Bundessozialgericht darüber hinaus festgestellt, dass es "keine strengen Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag zugunsten pflegebedürftiger Menschen" geben darf.
Das heißt Verträge zum Wohngruppenzuschlag können
- der ganzen Gemeinschaft oder Teilen der Gemeinschaft zugutekommen
- für verschiedene Aufgaben und mit unterschiedlichen Personen abgeschlossen werden
Der SWA unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Person und bei der Verwaltung des Wohngrupppenzuschlages. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.
Demenz
"Menschen, auch wenn sie an einer Demenz erkranken, sind Teil unserer Gesellschaft und dürfen nicht auf "Pflegefälle" reduziert werden. Neben medizinischer Behandlung, praktischer Unterstützung und Pflege brauchen sie vor allem das menschliche Miteinander. Das Recht auf Wertschätzung und auf die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, wie es auch in der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" festgeschrieben ist, darf nicht eingeschränkt werden."
Heike Lützau von Hohlbein, ehemalige 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Das Projekt Demenz Partner der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. ist eine bundesweite Aufklärungsinitiative, die über Demenzerkrankungen informieren und für die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihren Familien sensibilisieren möchte. Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Ein aufmerksames Umfeld ist wichtig, damit Menschen mit Demenz länger in der vertrauten Umgebung leben können. Die Initiative wurde am 6. September 2016 mit Unterstützung des Bundesgesundheits- und des Bundesfamilienministeriums gestartet. (Text von DAlzG)
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Seite Demenz Partner.de.
Paten
Das "Patenprojekt" (2008 - 2011) wurde von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und den Pflegekassen gefördert und wissenschaftlich begleitet. Träger des Modellprojektes war der SWA e. V..
Ziel des Projektes ist es,
Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften im Alltag zu begleiten und ihre Interessen zu stärken. Dies trägt auch zur Qualitätssicherung in ambulant betreuten WG's bei.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns:
Mail: verein [at] swa-berlin.de (verein[at]swa-berlin[dot]de)
Unsere aktiven Pat*innen werden vom SWA begleitet und angeleitet.
Die Patinnen besuchen regelmäßig Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Alle zwei Monate findet ein Freiwilligentreffen statt. Dort finden anlassbezogene Fallbesprechungen statt und sie dienen dem Austausch und der Fortbildung. Neben alltäglichen Fragen werden auch fachliche Themen erarbeitet: z.B. Basale Stimulation, validierende Kommunikation, aber auch Umgang mit Trauer und Sterben.
Hier können Sie den Abschlussbericht des Modellprojektes (Patenprojekt SWA e. V.) zur Sicherung der Transparenz und der geteilten Verantwortung von Menschen mit Demenz herunter laden.
Bei Interesse auch den Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung
sowie die Handblätter des SWA (s.u.) herunterladen.
Mitarbeiterinnen des Projektes waren Karin Rückemann (Projektkoordinatorin/-leiterin, Dipl.-Sozialpädagogin) und Anja Künzel (Fortbildungskoordinatorin, Dipl.-Sozialpädagogin).
Kultursensible WGs
Wenn eine Versorgung zu Hause oder in der Familie nicht mehr möglich ist, können ambulant betreute Wohngemeinschaften aufgrund ihrer „familiären“ Struktur eine gute Alternative für Menschen aus einem anderen Kulturkreis zu traditionellen Versorgungsformen in Deutschland sein.
- Professionelle Unterstützung und kulturspezifische Versorgungsansprüche bzw. Betreuungsaspekte können hier gezielt berücksichtigt werden,
- die Einbeziehung familiärer Strukturen,
- der Anspruch auf ein alltagsnahes und gewohntes Leben,
- größtmögliche individuelle Betreuung und Pflege und die Chance auf persönliche Gestaltung durch die Angehörigen- und Betreuergemeinschaft,
können nicht nur eine professionelle fachspezifische Versorgung, sondern auch die umfassende Berücksichtigung individueller Ansprüche in Bezug auf Religionsausübung, Freizeitaktivitäten, Essen usw. sichern.
In Berlin gibt es viele türkisch- und russischsprachige Pflege-WGs.
Wenn Sie einen WG-Platz suchen oder bei Fragen zur Gründung einer WG wenden Sie sich gerne an uns.
Viele Informationen zu Fragen und Themen rund um Pflege und Wohnen in verschiedenen Sprachen finden sie auf der Seite der Pflegestützpunkte
Weitere Informationen und Beratungsstellen: