Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen - Novelle Wohnteilhabegesetz (WTG) - seit 01.12.2021 in Kraft

Das Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen trat am 01.12.2021 in Kraft.

Siehe dazu auch der Hinweis auf der Homepage der Senatskanzlei.

Die wichtigste Neuerung ist die Unterscheidung in

  • Selbstverantwortete Wohngemeinschaften

         (§ 5 Pflege-Wohngemeinschaften)  und

  • Anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften (PWGs)

         (§ 3 Einrichtungen) – in Anlehnung an WBVG

 

Künftig werden für anbieterverantwortete PWGs ordnungsrechtlich geregelt:

  • Transparenzanforderungen (an Verträge und Kosten)
  • Mitwirkung der Nutzer*innen (z.B. bei der Alltagsgestaltung, der Wohnraumgestaltung und dem Neueinzug von WG-Bewohner*innen)
  • die Pflicht einer WG-Ordnung
  • Sozialraumbezug und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • u.v.m.

Den Gesetzestext können Sie hier nachlesen: